Power-Games
Pius Riedweg, Boolstrasse 21, Dietschwil, 9533 Kirchberg
ATTRAKTIONEN, spezielle WÜNSCHE, PROJEKTE und
MIETOBJEKTE
Unsere
Internet-Datenbank (www.power-games.ch) gibt
Ihnen einen Überblick über die gängigsten Artikel unseres Sortimentes. Sollten
Sie in dieser Liste eine gesuchte Attraktion nicht finden, kontaktieren Sie uns
bitte per Telefon, Fax, eMail oder benutzen Sie das spezielle Kontaktformular
auf unserer Website. Wir haben oder finden die passende Attraktion für Ihre
Anforderungen!.
ADVENTURE
SPORTS
Für
BungeeJumping, Zorbing, Riverrafting, Trekking und andere anspruchsvolle In- und
Outdoor Adventure Aktivitäten erarbeiten wir für Sie gerne eine individuelle
Inszenierung. Gerne nehmen wir Ihre diesbezügliche Anfrage
entgegen.
SHOW‘S
Sie brauchen für
Ihre Veranstaltung ein gutes Showprogramm? Unser weites Beziehungsnetz und
langjährige Erfahrung ermöglichen uns, für Sie ein ansprechendes und
unterhaltsames Programm auf hohem Niveau mit ausgezeichnetem Preis - /
Leistungsverhältnis zu erarbeiten. Nennen Sie uns Ihren
Wunsch!
KÜNSTLER
Für jeden Anlass
den richtigen Artisten. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten. Wir
vermitteln Ihnen die passenden Künstler, um Ihrem Ereignis eine Krone
aufzusetzen. Hier ist eine frühzeitige Reservation besonders wichtig.
Anmerkungen: Was immer Ihre Phantasien - in den meisten Fällen sind wir
imstande, Ihnen die gewünschte Attraktion zu liefern. Leider können auch wir
nicht alles aus dem Hut zaubern. Denken Sie bitte an das Sprichwort: " Gut
Ding will Weile haben "
Es kann schon
mal vorkommen, dass die eine oder andere Attraktion bereits vergeben ist und wir
Ihnen daher eine Alternative aus unserem grossen Sortiment vorschlagen müssen.
Möchten Sie aber mit Sicherheit über eine bestimmte Attraktion an Ihren Anlass
verfügen, dann denken Sie bitte an eine frühzeitige Buchung. Nur eine komplett
ausgefüllte, unterzeichnete und retournierte Auftragsbestätigung bildet für uns
die Basis zu einer definitiven Reservation und garantiert Ihnen einen perfekten
Ablauf an Ihrem Anlass. Testen Sie uns und geben Sie uns Ihren Feedback, damit
wir Sie auch in Zukunft optimal bedienen können.
ALLGEMEINE MIET-
UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bei Einsätzen
ohne unser Betreuungspersonal muss der Mieter den Mietgegenstand bei der
Übernahme prüfen und uns allfällige Mängel umgehend mitteilen. Normale, optische
Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Mängel. Wird keine Mängelrüge erhoben,
so gilt der Gegenstand als in gebrauchsfähigem Zustand übernommen. Der Mieter
hat die Mietsache zu beaufsichtigen und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für
Beschädigung und Diebstahl des Mietobjektes haftet der Mieter vollumfänglich.
Der Mieter bestätigt mit seiner definitiven Bestellung, dass das Gerät bezüglich
seiner Masse und seinem Gewicht sicher und an einem wettergeschützten Platz
installiert werden kann. Power-Games behält sich das Recht vor, bei nicht
geeigneten Standorten die Aufstellung und den Betrieb des Mietobjektes zu
verweigern, wobei Mietgebühr und Transport trotzdem ausnahmslos in voller Höhe
in Rechnung gestellt werden. Im Zweifelsfalle ist der Mieter angehalten,
Power-Games für die Rekognoszierung und Evaluation eines gewünschten Standortes
vorgängig zuzuziehen
ERFÜLLUNGSANSPRUCH
Unsere Geräte
unterstehen intensiven Wartungs- und Unterhaltsanforderungen und werden vor
jedem Einsatz geprüft und getestet. Sollte trotz strenger Kontrollen vor oder
nach der Auslieferung eine technische Störung den Einsatz unterbrechen oder gar
verhindern, haftet der Vermieter lediglich für die Rückerstattung oder den
Erlass des Mietkostenanteils für die effektive Ausfallzeit. Weitergehende
Ansprüche, wie z.B. die Kompensation für entgangene Werbung etc., sind von
dieser Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Diese
Mietbedingungen bilden Zusammen mit der gültig unterzeichneten
Auftragsbestätigung die Grundlage für die Abwicklung eines von Power-Games
angenommenen Auftrages. Der Mieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der
Auftragsbestätigung zur Annahme des darin bezeichneten Gerätes, Dekoration oder
Dienstleistung, vorbehalten bleibt die Mängelrüge. Bei Annulation des Auftrages
durch den Kunden wird von Seiten des Vermieters der Mietpreis als Kompensation
für seine Umtriebe partiell in Rechnung gestellt. Es kommt dabei folgende
Regelung zur Anwendung
- Annulation bis
14 Tage vor Lieferung: 50 % des Mietpreises gemäss
Auftragsbestätigung.
- Annulation bis
7 Tage vor Lieferung: 85 % des Mietpreises gemäss
Auftragsbestätigung.
- bei Annulation
innerhalb weniger als 7 Tagen vor dem Anlass-Termin werden 100% des Mietpreises
gemäss Auftragsbestätigung verrechnet. Künstlerverpflichtungen werden auch bei
allfälliger Annulation immer zu 100% verrechnet!
TRANSPORT /
INSTALLATION / INSTRUKTION
Für Anfahrt
und Rücktransport verrechnen wir pauschal Fr. 1.60.--/km. Nicht enthalten
sind zusätzliche vom Vermieter unverschuldete Aufwendungen, wie Wartezeit bei
nicht vorbereiteten Standplätzen, keine freie Zufahrt ( z.B. Schnee /
Aufbauarbeiten, u.ä.) oder über der Norm liegender Aufwand für das Aufstellen der Geräte. Bei
einzelnen Geräten ist eine kurzzeitige Montagehilfe durch das Personal des
Kunden notwendig und Voraussetzung. Platz, Strom, Wasser... werden durch den
Kunden gestellt. Entsprechende Anforderungen sind Bestandteil der schriftlichen
Auftragsbestätigung.
BETREUUNG /
ANIMATION
Für alle
Geräte, deren Betrieb aus Sicherheits- oder anderen Gründen überwacht werden muss,
ist die Betreuung durch unser Fachpersonal obligatorisch. Wir verrechnen
pro Mitarbeiter Fr. 75.-- pro Stunde (ausschliesslich Spesen und
Übernachtung). Nach jeweils 3 Stunden Betreuung muss dem Betreuer eine Pause von
30 Minuten Dauer gewährt werden.
MIETPREISE /
BEZAHLUNG
Alle
aufgeführten Preise sind Nettopreise exklusive MwSt. Die
Zahlungskonditionen des Gesamtbetrages gemäss Auftragsbestätigung sind
Barzahlung vor Beginn der Veranstaltung bzw. bei Übergabe des
Mietobjektes. Bei Nachfakturierung / Mahnung werden zusätzlich Fr. 100.--
Unkostenanteil mitverrechnet. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Form.
HAFTUNG/VERSICHERUNG
Die von
Power-Games angebotenen Geräte und Leistungen entsprechen den gültigen
technischen und gesetzlichen Vorschriften. Power-Games ist beim jeweiligen
Einsatz eigener Mietgeräte mit zugehöriger Betreuung grundsätzlich
Haftpflichtversichert und Sachschaden versichert. Im Schadenfall haftet der
Mieter mit einem Selbstbehalt von max. Fr. 500.-- / Ereignis. Für Folgeschäden,
z.B. hervorgerufen durch Dekorationen und/oder andere Ereignisse, die mit dem
Betrieb der von Power-Games gelieferte. Apparaturen und Gerätschaften nicht in
direktem Zusammenhang stehen, haftet grundsätzlich der Mieter oder Veranstalter.
Bei Reisen, Adventure-Sportarten und Ereignissen mit ähnlichem Charakter, die
nicht als Mietobjekte gelten, ist eine entsprechende Versicherungsdeckung gegen
Krankheit und Unfall Sache jedes Teilnehmers.
GERICHTSSTAND
und GÜLTIGKEIT
als
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gilt Kirchberg
SG
Die vorliegenden
Preisinformationen und allgemeinen Mietbedingungen bilden die Basis zu jedem von
Power-Games angenommenen Auftrag. Power-Games behält sich das Recht vor, die
genannten Preise und Konditionen jederzeit und ohne vorgängige Publikation zu
ändern. Eine aktuell gültige Version dieser Vereinbarungen können Sie jeweils
von unserer Website www.power-games.ch anfordern.
Diese Vereinbarung wurde letztmals aktualisiert am 13. Dezember 2005 und ersetzt
alle bisherigen Versionen.